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Nur wenn Millionen EuropäerInnen ein anderes Europa fordern, werden wir ein anderes Europa bekommen. Mit Ihrer/Deiner Unterstützung kommen wir diesem Ziel einen wichtigen Schritt näher.
Das europäische Attac-Netzwerk sieht in der gegenwärtigen Form der Europäischen Union eine ernsthafte Bedrohung für demokratische Errungenschaften, Grundrechte, soziale Sicherheit, Geschlechtergleichstellung und ökologische Nachhaltigkeit. Die Union leidet an einem Mangel an Demokratie, Legitimität und Transparenz und beruht auf einer Reihe von Verträgen, die den Mitgliedsstaaten und der ganzen Welt eine neoliberale Politik aufzwingen.
Das ist der Grund, warum das Europäische Attac-Netzwerk die Zukunft Europas als zentrales Thema seiner Aktivitäten betrachtet. Im Jahr 2005 starteten die europäischen Attac-Organisationen einen gemeinsamen Reflexions- und Diskussionsprozess über Europa. Die vorliegende Erklärung ist eine Frucht dieses laufenden Prozesses.
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Seit dem „Non“ und „Nee“ in Frankreich und den Niederlanden ist klar, dass nicht nur der vorgeschlagene Verfassungsvertrag, sondern auch die gegenwärtige Europäische Union keine Legitimität in der Bevölkerung besitzen; sie werden weithin als undemokratisch und unsozial angesehen.
Der vorgeschlagene Verfassungsvertrag stellt keine Verfassung im strengen Sinn dar, sondern ist eine Zusammenfügung und Weiterentwicklung früherer Verträge und Rechtsnormen. Trotzdem wird seine politische Bedeutung höher eingeschätzt, weil er nicht nur den institutionellen Rahmen verändert und Prinzipien, Werte und Ziele definiert, sondern auch konkrete Politiken formuliert. Er schreibt das neoliberale Modell der EU in der Verfassung fest und ist daher inakzeptabel. Formal leidet dieser Vertrag auch an einem Mangel an demokratischem Prozess und ist de facto kaum abzuändern.
Gegenwärtig versuchen die europäischen Regierungen den Verfassungsprozess wiederzubeleben und ignorieren dabei die Ablehnung des vorgeschlagenen Verfassungsvertrages durch die Menschen in mehreren Mitgliedsstaaten. Ihr Ziel ist es, ein Ergebnis während der französischen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2008 zu erreichen. Im Januar haben sich 18 Regierungen von EU- Mitgliedstaaten in Madrid getroffen, um einen Kompromiss auf der Grundlage des abgelehnten Verfassungsvertrages zu finden.
In dieser Situation ist es essentiell für die Demokratie, dass soziale und politische Bewegungen aktiv werden und konkrete Alternativen für die Europäische Integration einfordern – und dass diese Vorschläge auch berücksichtigt werden. Die europäischen Attac-Organisationen fordern, dass jeder neue Vertrag und seine Entstehung hinsichtlich des Entstehungsprozesses (Teil I), des institutionellen Teils (Teil II) und der europäische Politiken (Teil III) auf folgende 10 Prinzipien gegründet sind:
TEIL I: VERFASSUNGSPROZESS
1. EINEN DEMOKRATISCHEN PROZESS STARTEN
Jeder neue Vertrag muss demokratisch erarbeitet und beschlossen werden. Die europäischen Attac-Organisationen wenden sich gegen jeden Versuch, den abgelehnten Verfassungsvertrag wieder zu beleben und schlagen Folgendes vor:
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Eine neue und demokratische Versammlung, die direkt von den BürgerInnen aller EU-Mitgliedesstaaten gewählt wird, erhält das Mandat, unter wirksamer Beteiligung der nationalen Parlamente einen Vorschlag für einen neuen Vertrag auszuarbeiten.
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Während der Ratifizierungskampagnen haben die Europäischen Institutionen und dieMitgliedsstaaten für Regeln zu sorgen, die eine öffentliche Diskussion sicherstellen, unabhängig von ökonomischen Interessen zum Beispiel im Mediensektor und mit ausreichend Zeit für einesorgfältige Diskussion.
TEIL II: INSTITUTIONELLER TEIL
2. DIE DEMOKRATIE STÄRKEN
Jeder neue Vertrag muss auf den besten existierenden demokratischen Prinzipien aufbauen. Die gegenwärtige EU beruht auf keiner klaren Gewaltentrennung und leidet an einem schweren Demokratiedefizit. Das Europäische Parlament kann weder Gesetze initiieren noch ein Budget beschließen noch hat es ein Mitentscheidungsrecht in allen Politikfeldern, obwohl es die einzige demokratisch gewählte EU-Institution ist; während die Kommission, die nicht gewählt ist, als einzige Institution Gesetze vorschlagen kann. Die europäischen Attac-Organisationen fordern:
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Die Prinzipien jedes neuen EU-Vertrages sollen sein: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, repräsentative und partizipative Demokratie, ökonomische und soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Teilhabe, Solidarität, Geschlechtergleichheit und -demokratie, Nachhaltigkeit sowie Verpflichtung zum Frieden.
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Klare Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative. Das Monopol der Kommission,Gesetze vorzuschlagen, muss ein Ende haben. Die Gesetzesinitiative muss allen EU-Institutionen und den BürgerInnen offen stehen.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) muss unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Die Hauptziele ihrer Geldpolitik müssen ökonomische Gerechtigkeit, Vollbeschäftigung und soziale Sicherheit für alle Menschen in Europa sein. Darüber hinaus muss die Eurogruppe ihre Verantwortung in der Wechselkurspolitik wahrnehmen, so wie sie in den bestehenden Verträgen vorgesehen ist.
3. TRANSPARENZ SCHAFFEN
Gegenwärtig sind BürgerInnen in ihrem Recht auf freien Informationszugang eingeschränkt. Diskussionen des Rates und des Ausschusses der Ständigen Vertreter finden häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lobbying ist ein weit verbreitetes Phänomen, das die Demokratie untergräbt. Wir fordern:
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Im Vertrag müssen dem Lobbyismus klare Grenzen gesetzt werden. Alle LobbyistInnen, Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission sowie Mitglieder der Ausschüsse müssen ihre Interessen und Finanzierung offen legen.
4. PARTZIPATION UND DIREKTE DEMOKRATIE FÖRDERN
Ein neuer institutioneller Vertrag muss das Grundrecht der BürgerInnen auf direkte Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten fördern. Er muss verständliche, anwendbare und weitreichende Formen direkter Demokratie enthalten. Er könnte zum Beispiel folgende Rechte vorsehen:
- Das erste Referendum in allen Mitgliedsstaaten sollte jenes über den neuen Vertrag sein.
TEIL III: PRINZIPIEN FÜR EUROPÄISCHE POLITIKEN
5. GRUNDRECHTE VERBESSERN
Jeder neue Vertrag muss auf den fortschrittlichsten in internationalen Verträgen bestehenden Grundrechten aufbauen oder diese verbessern, insbesondere der Internationalen Charta der Menschenrechte, der Europäischen Konvention für den Schutz der Menschen- und Grundrechte (EMRK), der Turiner Version der Europäischen Sozialcharta und der Europäischen Ordnung der sozialen Sicherheit. Die Aufnahme verbriefter Grundrechte im Vertrag ist ein notwendiger Schritt.
Allerdings fehlen in der EU-Grundrechtscharta des vorgeschlagenen Verfassungsvertrages wichtige Grundrechte, einige sind in der Formulierung abgeschwächt, einige durch Erklärungen im Schlussakt stark eingeschränkt oder nicht einklagbar. Daher können sie nicht Grundrechte genannt werden. Die europäischen Attac-Organisationen fordern:
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Grundrechte wie sie in der EMRK, in der europäischen Sozialcharta und in der Europäischen Ordnung der sozialen Sicherheit festgelegt sind, müssen bei nationalen oder europäischen Gerichten einklagbar sein.
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Die genannten Rechte müssen auch in der EU-Außenpolitik berücksichtigt werden (z.B. in der Sicherheitspolitik, Migrationspolitik, Umweltpolitik, Handelspolitik).
6. DEMOKRATISCHE ERRUNGENSCHAFTEN SCHÜTZEN UND VERBESSERN
Demokratische Errungenschaften: soziale, bürgerliche und Arbeitsrechte sowie Gesetze zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit stehen unter starkem Druck durch Bestimmungen in früheren Verträgen, insbesondere die Prinzipien des Wettbewerbs und der Liberalisierung. Neue Verträge dürfen diese Errungenschaften nicht gefährden, sondern müssen den Menschen in Europa,den Parlamenten und Regierungen ein Werkzeug in die Hand geben, diese auf kooperativer Basis weiterzuentwickeln. Die europäischen Attac-Organisationen verlangen daher folgendes:
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Jedes Mitgliedsstaat muss die Möglichkeit haben, weiter gehende Bestimmungen in Bereichen wie soziale Sicherheit, Arbeitsstandards, Umweltschutz oder Schutz von Minderheiten zu erlassen oder beizubehalten.
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Die Europäische Union muss sich als eine Gemeinschaft der Kooperation und nicht als eine der Konkurrenz verstehen, deren Ziel es ist, die Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards kontinuierlich zu erhöhen, um die Verfassungsprinzipien soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zu erfüllen. Regeln zur Verhinderung von Sozial- und Steuerdumping müssen geschaffen werden.
7. OFFENHEIT GEGENÜBER ALTERNATIVEN WIRTSCHAFTSORDNUNGEN
Jeder neue Vertrag muss die erwähnten Grundwerte und demokratischen Prinzipien respektieren. Er muss die Möglichkeit bieten, wirtschaftspolitische Alternativen umzusetzen, anstatt ein bestimmtes Wirtschaftsmodell zu verankern, wie es der vorgeschlagene Verfassungsvertrag und frühere Verträge tun, indem sie sich wiederholt auf eine „offene Marktwirtschaft mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ festlegen. Dies hat weder in einem Verfassungsvertrag noch in einem Vertrag über die Institutionen etwas zu suchen. Welches Wirtschaftsmodell und welche Regulierungsform gewählt wird, muss dem demokratischen politischen Prozess überlassen werden. Die europäischen Attac-Organisationen fordern:
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Der „freie“ Wettbewerb darf kein allem übergeordnetes Prinzip der EU sein. Die Definition der Bereiche, in denen „freier“ Wettbewerb zugelassen ist und derer, von denen er ausgeschlossen ist (z.B. Trinkwasserversorgung, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft) muss durch demokratische Prozesse auf der nationalen und der EU-Ebene entschieden werden. In keinem Fall dürfen solche Festlegungen in die Verfassung aufgenommen werden.
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Europäisches Recht, insbesondere das Wettbewerbsrecht, darf nicht das Recht von Mitgliedsstaaten untergraben, öffentliche Güter zu definieren, zu organisieren und zufinanzieren, z. B. Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung oder öffentlicher Verkehr. Im Gegenteil, es muss ein entscheidendes Anliegen der EU sein, öffentliche Güter auf allen Ebenen zur Verfügung zu stellen und zu verbessern.
8. NICHT MITTEL, SONDERN ZIELE DEFINIEREN
Eine funktionierende und lebendige Demokratie bestimmt die Mittel, mit denen die Verfassungsziele erreicht werden. Die Verankerung der konkreten politischen Werkzeuge in der Verfassung ist unzulässig. Beispiele:
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Das Ziel der Verkehrspolitik sollte „nachhaltige Mobilität“ und „gleicher Zugang zu Mobilität für alle“ sein, und nicht der Aufbau transeuropäischer Netzwerke2, einschließlich Autobahnen, Schnellstraßen und Hochgeschwindigkeitsbahnen.
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Die Ziele der Agrarpolitik sollten „nachhaltige Landwirtschaft“, die Erhaltung kleinbetrieblicher Strukturen sowie die „Produktion gesunder und ausreichender Nahrung“ sein, nicht „Produktivitätssteigerung“, „Rationalisierung“ oder „die bestmögliche Nutzung der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeit“.
9. SPIRALE NACH OBEN BEI SOZIAL- UND STEUERSTANDARDS
In einer Region wie der EU mit Wirtschaften, die über Jahrzehnte der Liberalisierung in Fragen des Handels, der Finanzen und der Investitionen tiefgehend integriert worden sind, wetteifern die Mitgliedsstaaten gegenwärtig um niedrigere Steuern und Sozialstandards. Um diese Dynamik zu stoppen, müssen Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden können. Jeder neue Vertrag soll Bestimmungen enthalten, die eine Spirale nach oben anreizen. Die europäischen Attac-Organisationen schlagen vor:
Diese Regelungen müssen den unterschiedlichen ökonomischen Entwicklungsstand der Mitgliedslän der berücksichtigen, z.B. durch „Korridore“, die höhere Standards für reichere Mitgliedsstaaten und niedrigere Standards für ärmere Mitgliedsstaaten vorsehen. Diese Regeln müssen so definiert werden, dass sie in keinem Mitgliedsstaat höhere Standards verhindern können. Wenn eine Gruppe von Mitgliedsstaaten zum Beispiel eine umfassendere Sozialpolitik oder höhere Arbeitsstandards beschließen möchte als EU-weit gelten, haben diese Staaten die Möglichkeit, ein Kooperationsabkommen über die betreffenden Themen zu unterzeichnen.
10. FRIEDENSPFLICHT UND SOLIDARITÄT
Ziel der Sicherheitspolitik sollte „Friede“ (im umfassendsten Sinn) sein und nicht Aufrüstung auf EU-Ebene. Der vorgeschlagene Verfassungsvertrag sieht vor: „Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Die Errichtung einer Europäischen Verteidigungsagentur hätte unter anderem die Rüstungsentwicklung zur Aufgabe. Jeder neue Vertrag sollte ein klares politisches Ziel der EU definieren: Die EU sollte eine Hauptrolle bei der Definition einer neuen internationalen und multilateralen Ordnung spielen, die der Herbeiführung des Friedens und der Ächtung von Krieg und Militarisierung als Mittel zur Beilegung internationaler Konflikte dient. Insbesondere verurteilen wir das neoliberale Konzept der „präventiven Kriegsführung“. Die europäischen Attac-Organisationen fordern:
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Diese Prinzipien wurden von rund 15 europäischen Attac-Organisationen erarbeitet. Viele Auffassungsunterschiede wurden überwunden, andere in einer Weise gelöst, dass eine Weiterentwicklung nicht behindert wird. Obwohl die Prinzipien ohne Zweifel verbessert und um weitere ergänzt werden können – wir fordern politische Alternativen zur Festung Europa, zur Kriminalisierung von MigrantInnen, zu unfairen Handelsregeln, Verschuldung und Armut sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit den armen Ländern auf gleicher Augenhöhe –, sind wir überzeugt, dass sie einen guten Ausgangspunkt für eine fortschrittliche und bürgerInnennahe Antwort auf den Versuch der Regierungen darstellen, den abgelehnten Verfassungsvertrag wiederzubeleben oder die Europäische Integration in gleicher Weise voranzutreiben wie bisher. Wir sind der Ansicht, dass die Antwort der Bevölkerungsmehrheit in Frankreich und Holland beide Optionen ausschließen sollte.
Das vorliegende Dokument ist nicht nur eine Positionierung und eine Grundlage für gemeinsame Aktionen der unterzeichnenden Attac-Organisationen, sondern es will auch die Diskussion mit anderen fortschrittlichen Organisationen über Europa eröffnen. Nur mit einem breitestmöglichen Bündnis wird es uns gelingen, eine andere Politik für Europa als die im abgelehnten Verfassungsvertrag vorgesehene zu begründen.
Attac setzt sich für partizipative Demokratie, für demokratische Institutionen und für Kooperation in Europa und weltweit ein. Dieser Rahmen erlaubt uns, unsere Vorschläge für ökonomische und soziale Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen in Europa und weltweit voranzubringen.
Amsterdam, Athen, Berlin, Bern, Brüssel, Budapest, Helsinki, Jersey, Kopenhagen, Madrid, Oslo, Paris, Rom, Stockholm, Warschau, Wien,
am 11. März 2007
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